REACH

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REACH Kandidatenliste

Die Entwicklung der Informationspflicht nach §33 beobachten wir sehr genau. Sofort nach Veröffentlichung der Kandidatenliste am 28. Oktober 2008 haben wir Kontakt mit unseren Lieferanten aufgenommen, um die benötigten Informationen zu erhalten.

Für Kärcher-Reinigungsmittel können wir bereits heute bestätigen, dass keine Stoffe der Kandidatenliste Stand 28. Oktober 2008 enthalten sind.

Sollten Sie weitere Einzelheiten wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Umweltabteilung.

Herrn Axel Leschtar Tel. +49/7195/14-2804 oder
Frau Sandra Martin Tel. +49/7195/14-2831  

Wir informieren Sie gerne.